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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - 1 A 10845/05.OVG   

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https://dejure.org/2006,10567
OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - 1 A 10845/05.OVG (https://dejure.org/2006,10567)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.01.2006 - 1 A 10845/05.OVG (https://dejure.org/2006,10567)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 1 A 10845/05.OVG (https://dejure.org/2006,10567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windenergieanlagen: Unzulässigkeit bei Eiswurfgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Windkraft: Windenergieanlagen wegen Eiswurfgefahr unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Windenergieanlagen wegen Eiswurfgefahr unzulässig - Weitere Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz zur Windkraft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 768
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • VG Mainz, 30.09.2020 - 3 K 750/19

    Luftwärmepumpe - Abstand zum Nachbarn wegen Lärm?

    Zentraler Zweck ist überdies, unzumutbare Belästigungen zu verhüten und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen (vgl. OVG RP, Urteil vom 19. Januar 2006 - 1 A 10845/05 -, NVwZ-RR 2016, 690; Jeromin, in: Jeromin/Schmidt/Lang, Kommentar Landesbauordnung, § 8 Rn. 2).
  • VG Neustadt, 17.04.2008 - 4 K 25/08

    Nachbar unterliegt mit Klage: Kinderspielturm darf bleiben

    Zentraler Zweck ist es auch, unzumutbare Belästigungen zu verhüten und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2006, 768; Jeromin in: Jeromin/Schmidt/Lang, a.a.O., § 8 Rdnr. 2).
  • VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1355

    Lärm als Gefahrenquelle - Störwirkung eines Rotors - Erfolgloser

    Wegen der begrenzten Schutzzwecke des Abstandsflächenrechts gilt dies auch für den von WEA hervorgerufenen Eiswurf und Eisfall (OVG RhPf, U.v. 19.1.2006 - 1 A 10845/05 - juris Rn. 21 ff.).

    Denn die Abstandsflächenvorschriften sollen nach allgemeiner Meinung eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung in den Räumen der Gebäude und der Gebäude zueinander gewährleisten und nach dem überkommenen Verständnis der Abstandsflächenvorschriften auch sozialen Zwecken, nämlich der Sicherung der "Privatheit" und der Wahrung des Wohnfriedens, dienen, darüber hinaus auch unzumutbare Belästigungen verhüten und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse verwirklichen (vgl. OVG RhPf, U.v. 19.1.2006 - 1 A 10845/05 - juris Rn. 21 unter Hinweis u.a. auf Dhom/Franz/Rauscher in Simon/Busse, BayBO, Stand 133. EL April 2019, Art. 6 Rn. 1).

    Dazu, ob und inwiefern vorliegend ein Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot vorliegen könnte (vgl. hierzu OVG RhPf, U.v. 19.1.2006 - 1 A 10845/05 - juris Rn. 26 bis 34), trägt die Beschwerdeführerin nichts vor (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO).

  • VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15

    Baurechtliche Nachbarklage nach stattgebendem Widerspruchsbescheid; vereinfachtes

    Zentraler Zweck ist es auch, unzumutbare Belästigungen zu verhüten und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen (z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2006 - 1 A 10845/05.OVG -, NVwZ-RR 2006, 768; Jeromin in: Jeromin/Schmidt/Lang, a.a.O. , § 8 Rn. 2 ).
  • VG Koblenz, 04.05.2006 - 1 L 633/06

    Windenergieanlagen bei Gebhardshain

    Es handelt sich jedoch bei ihnen um bauliche Anlagen, von denen Wirkungen wie von oberirdischen Gebäuden ausgehen, so dass gemäß § 8 Abs. 8 LBauO die Absätze 1 bis 7 der Vorschrift entsprechend gelten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2006, 1 A 10845/05 .OVG und Beschluss vom 10. September 1999, 8 B 11689/99.OVG, zitiert nach ESOVG).

    Die Reglungen in § 8 LBauO sind nämlich nicht geeignet, einer derartigen Gefahr zu begegnen, und verfolgen deshalb eine entsprechende nachbarschützende Zielsetzung nicht (so ausdrücklich: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2006, 1 A 10845/05 .OVG).

    Ungeachtet der Frage, ob ein Anspruch auf die Abwendung derartiger Gefahren aus dem bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot oder § 14 LBauO oder § 3 LBauO folgt, scheidet die Verletzung dieser Vorschriften jedenfalls dann aus, wenn einer im konkreten Einzelfall zu unterstellenden Gefährdung durch ausreichende Nebenbestimmungen begegnet wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2006, 1 A 10845/05 .OVG).

  • VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418

    Bauordnungsrechtliches Abstandsflächenrecht - Gefahr durch Eisfall und Eiswurf

    Dass die Gefahr durch "Eisfall", also durch von einer stillstehenden WEA herabfallendes Eis, bisher in Rechtsprechung, Schrifttum, Regelwerkwerken und Verwaltungsvorschriften wenig beachtet worden sei, liege nicht daran, dass diese Gefahr gering wäre, sondern entscheidend daran, dass bisher anscheinend noch keine WEA dieser Dimension nur 50 m von einem Grundstück errichtet und betrieben worden sei, auf dem sich regelmäßig Menschen aufhielten, oder daran, dass - im Einzelfall - die Genehmigung versagt oder gerichtlich aufgehoben worden sei (wie im Fall des OVG RhPf, U.v. 19.1.2006 - 1 A 10845/05).

    In einem ähnlichen Fall habe das OVG RhPf (U.v. 19.1.2006 - 1 A 10845/05) eine Genehmigung, die trotz der Eiswurfgefahr auf die individuelle Nutzung einer Weihnachtsbaumkultur keine Rücksicht genommen habe, aufgehoben.

  • VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18

    Kein Bordell an der Grundstücksgrenze

    Zentraler Zweck ist es auch, unzumutbare Belästigungen zu verhüten und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2006 - 1 A 10845/05 -, NVwZ-RR 2006, 768.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2019 - 8 A 10085/19

    Baurechtliches Rücksichtnahmegebots bei Bebauung mit Stellplätzen im rückwärtigen

    Das Abstandsflächenrecht schützt die Belange ausreichender Belichtung, Belüftung und Besonnung, dient darüber hinaus aber auch der Sicherung der "Privatheit" und der Wahrung des Wohnfriedens (vgl. OVG RP, Urteil vom 19. Januar 2006 - 1 A 10845/05.OVG -, NVwZ-RR 2006, 768 und juris, Rn. 21; Beschluss vom 22. November 2001 - 8 B 11707/01.OVG -, ESOVGRP, BayVGH, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 1 B 14.819 -, NVwZ-RR 2015, 365).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2015 - 1 A 10776/14

    Konstruktion aus Aufschüttung, L-Steinen, Pflaster und Treppenstufen; bauliche

    Zentraler Zweck ist es auch, unzumutbare Belästigungen zu verhüten und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen (OVG RP, Urteil vom 19. Januar 2006 - 1 A 10845/05.OVG -, NVwZ-RR 2006, 768).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2008 - 8 A 1319/06

    Drittanfechtungsklage gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen

    Es handelt sich - anders als in dem von dem Kläger zitierten Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 2006 - 1 A 10845/05 -, NVwZ-RR 2006, 768 - nicht um eine Höhenlage und die Standorte der Windkraftanlagen liegen auch nicht in der Nähe großer Gewässer oder Flüsse.
  • VG Mainz, 13.12.2017 - 3 K 1425/16

    Nachbarklage gegen Stützmauern

  • VG Saarlouis, 30.07.2008 - 5 K 6/08

    Immissionsschutz: Anfechtungsklage eines Nichtanliegers gegen eine Genehmigung

  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 16/05

    Windenergieanlagen; Eilrechtsschutz; Begriff der Windfarm; nachbarschützender

  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 18/05
  • VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.01539

    Klage gegen Windräder bei Lichtenau

  • VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 15/04

    Nachbarklage gegen Windenergieanlage - Rechtsänderungen nach

  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05
  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 19/05
  • VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.1539

    Verwaltungsgericht weist auch die letzte Klage gegen Windräder bei Lichtenau ab

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage eines Wasserzweckverbands (KdÖR) gegen

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00145

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage von Grundstückseigentümern gegen die

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